Fr1Da Studie

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [die | das] unter [URL angeben und verlinken; bei mobilen Anwendungen bitte auch Version und Datum angeben] veröffentlichte [Website | Webportal | mobile Anwendung | (Verwaltungs-) Anwendung | Intranet-Angebot].

Die [Einrichtung nennen] ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) sowie in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum ergänzen] erstellt und zuletzt am [Datum ergänzen] aktualisiert. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist [eine [am Datum | im Zeitraum von Datum bis Datum] von der Einrichtung durchgeführte [BITV-]Selbstbewertung | eine durch eine unabhängige Stelle (Name nennen!) durchgeführte Bewertung (z.B. Zertifizierung nach BITV 2.0) [am Datum | im Zeitraum von Datum bis Datum]].


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

je nach Stand eine der vier Varianten verwenden
a) Wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind:
Diese Website ist mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vollständig vereinbar.

b) Wenn die meisten Anforderungen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind:
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.

c) Wenn die meisten Anforderungen nicht erfüllt sind:
Diese Website ist nicht mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

d) Wenn noch keine Prüfergebnisse vorliegen:
Es wurde bisher noch kein BITV-Test für [die Website | das Webportal | die mobile Anwendung | die (Verwaltungs-)Anwendung | das Intranet-Angebot] durchgeführt. Dieser ist zum [Datum oder Zeitraum ergänzen] geplant.

Wenn dennoch schon nicht barrierefreie Inhalte bekannt sind, sollten diese im nachfolgenden Abschnitt ergänzt werden.


Nicht barrierefreie Inhalte

Falls vorhanden, hier bitte die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen mit Begründung auflisten. Im Normalfall handelt es sich um Inhalte, die ein bestimmtes Erfolgskriterium nicht erfüllen. Die konkreten Unvereinbarkeiten mit der BITV 2.0 (z.B. „Das Login-Formular ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar“) entnehmen Sie bitte Ihrem Prüfbericht.

  • [Barriere 1]
  • [Barriere 2]
  • [usw.]

Nur falls zutreffend, ansonsten streichen:
Folgende Abschnitte/Inhalte/Funktionen sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:

  • [Bitte hier die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auflisten und jeweils die Gründe für eine unverhältnismäßige Belastung angeben.]
  • […]

Nur falls zutreffend, ansonsten streichen:
Folgende Abschnitte/Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte eine Ausnahme nach Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen und somit nicht in den Anwendungsbereich des BfWebG fallen:

  • [Bitte hier die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auflisten und jeweils den Ausnahmegrund angeben.]
  • […]

Falls vorhanden, bitte barrierefreie Alternativen sowie den voraussichtlichen Zeitplan zur Behebung der Barriere direkt hinter der entsprechenden Barriere angeben.


Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Um die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern, haben wir die folgenden zusätzlichen Inhalte/Funktionen realisiert:
[Beschreibung oder Auflistung der zusätzlichen barrierefreien Inhalte und Funktionen. Erklären Sie bitte, wo sich die entsprechende Funktionalität befindet und wie sie sich bedienen lässt.]


Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, wenden Sie sich bitte an [Feedbackmechanismus angeben und verlinken, Kontakt inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer nennen].


Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden

E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169

Webseite: https://www.inklusion.sachsen.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

© Copyright 2023 T1D Studienzentrum Dresden. All Rights Reserved.